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Schwerpunkte:

Pädiatrie + Neurologie

 

Ich arbeite mit allen Krankenkassen zusammen. Die Notwendigkeit einer ergotherapeutischen Behandlung können Hausärzte oder Fachärzte feststellen. Sie stellen für die Behandlung das notwendige Rezept aus. Dabei wird entschieden, ob die Behandlung als Hausbesuch oder in meiner Praxis stattfindet.

Mit dem ärztlichen Rezept kann dann sofort die Behandlung beginnen. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten. Soweit keine Befreiung von Zuzahlung vorliegt, müssen Patientinnen und Patienten eine Zuzahlung (regelmäßig 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro pro Rezept) leisten.

Wir behandeln auch Soldatinnen, Soldaten und Angehörige der Polizei. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaften stehen meine Mitarbeiterinnen und ich ebensfalls zur Verfügung.